Der Autor befasst sich mit der E 6 Ob 80/20i, in welcher sich der OGH zur Bonitätsprüfungspflicht des Kreditgebers bei Solidarschuldverhältnissen äußerte, und geht dabei insb auf die für die Banken-
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praxis wichtige Abgrenzung zwischen gemeinschaftlicher Kreditaufnahme und Interzession ein.