Da nicht alle EU-Mitgliedstaaten die in der RL über Restrukturierung und Insolvenz (RIRL) vorgesehene Möglichkeit der Beendigung von Dauerschuldverhältnissen in einem Restrukturierungsplan umgesetzt haben, stellt sich für einige nationale Unternehmen die Frage, ob dieses Sanierungsinstrument durch die Anwendung eines ausländischen Restrukturierungsverfahrens genützt werden kann. Die Autoren beleuchten das niederländische "Dutch Scheme" sowie die in Großbritannien vorgesehenen Restrukturierungsinstrumente "Scheme of Arrangenemt" und "Restructuring Plan" und setzen sich mit den Voraussetzungen für deren Anerkennung in Deutschland auseinander.