Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) befasst sich die Autorin mit der Schnittstelle zwischen Singular- und Generalexekution. Besonders eingegangen wird auf § 49a EO, der einen Stillstand von Exekutionen vorsieht, wenn der Verpflichtete offenkundig zahlungsunfähig ist.