Der Beitrag nimmt die E OGH 6 Ob 64/20k und 6 Ob 86/21x zum Anlass, um darzustellen, was bei Aufgriffsrechten, die für den Fall der Gesellschafterinsolvenz oder Exekution in GmbH-Gesellschaftsverträgen vereinbart wurden, zu beachten ist.
Der Beitrag nimmt die E OGH 6 Ob 64/20k und 6 Ob 86/21x zum Anlass, um darzustellen, was bei Aufgriffsrechten, die für den Fall der Gesellschafterinsolvenz oder Exekution in GmbH-Gesellschaftsverträgen vereinbart wurden, zu beachten ist.