EuInsVO aF: Art 4, 13
ROM I-VO: Art 12
Das nach der ROM I-VO auf einen Vertrag anzuwendende Recht ist auch für die Zahlung maßgeblich, die ein Dritter zur Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung einer Vertragspartei leistet, wenn diese Zahlung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens als Handlung, die die Gesamtheit der Gläubiger benachteiligt, angefochten wird.