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Sanierungsplan und im Sachwert nicht gedeckte Absonderungsrechte

JudikaturZIK 2021/172ZIK 2021, 156 Heft 4 v. 8.10.2021

IO: §§ 149, 156a

Bei einem Sanierungsplan sind die Forderungen der Absonderungsgläubiger insgesamt auf den Wert der Sache im Zeitpunkt von dessen Bestätigung begrenzt. Dies kann der Schuldner in Bezug auf eine konkrete Forderung mit Einwand gegen die Pfandklage oder mit Oppositionsklage geltend machen, ohne dass er vorrangige Forderungen tatsächlich beglichen haben müsste.

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