Ausgehend von der dt Rechtslage untersucht der Autor, inwieweit das anwendbare Recht in Restrukturierungsverfahren, die einen Auslandsbezug aufweisen, unter Heranziehung der EuInsVO 2015 und der Rom I-VO bestimmt werden könnte.
Ausgehend von der dt Rechtslage untersucht der Autor, inwieweit das anwendbare Recht in Restrukturierungsverfahren, die einen Auslandsbezug aufweisen, unter Heranziehung der EuInsVO 2015 und der Rom I-VO bestimmt werden könnte.