Gegenstand des Beitrags bildet die durch die GREx in § 49a EO neu eingeführte Bestimmung, wonach die offenkundige Zahlungsunfähigkeit im Exekutionsverfahren zu berücksichtigen ist. Der Autor erklärt, welche Auswirkungen diese auf Exekutionsverfahren gegen den Verpflichteten habe, und erläutert den Weg vom Exekutions- in das Insolvenzverfahren.