Die Autoren analysieren die E OGH 17 Ob 12/20v und betonen insb, dass - anders als vom OGH beurteilt - eine Löschung des gem § 149 Abs 1 S 2 IO mit dem Wert des Absonderungsguts begrenzten Pfandrechts bereits ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des Sanierungsplans möglich sei, wenn die gesicherte Forderung im Wert des Absonderungsguts nicht gedeckt sei.