Zur Frage, ob eine Bleibeprämie im Falle einer Insolvenz nach dem IESG gesichert ist, vertritt der Autor, dass diese als freiwillige Leistung nicht unter die Anspruchskategorien des IESG falle, sodass keine Sicherung bestehe.
Zur Frage, ob eine Bleibeprämie im Falle einer Insolvenz nach dem IESG gesichert ist, vertritt der Autor, dass diese als freiwillige Leistung nicht unter die Anspruchskategorien des IESG falle, sodass keine Sicherung bestehe.