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Dingliche Haftung nach Sanierungsplanbestätigung

BeiträgeDr. Peter N. CsoklichZIK 2021/138ZIK 2021, 140 Heft 4 v. 8.10.2021

Der OGH klärt einige praktisch bedeutsame Fragen zur Begrenzung der dinglichen Haftung nach § 149 Abs 1 S 2 IO im Rahmen eines Sanierungsplanes.

1. Problemstellung

Mit dem IRÄG 2010 wurde auch § 149 IO inhaltlich geändert: Gem § 149 Abs 1 S 2 IO sind nach Sanierungsplanbestätigung "die gesicherten Forderungen mit dem Wert der Sache begrenzt, an der Absonderungsrechte bestehen."

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