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Zur Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2021/130ZIK 2021, 123 Heft 3 v. 31.7.2021

AktG: §§ 52, 70, 84, 95, 99

Ein Aufsichtsratsmitglied haftet für den Mangel jener Sorgfalt, die man von einem ordentlichen Aufsichtsratsmitglied nach der besonderen Lage des Einzelfalls verlangen kann; es muss in geschäftlichen und finanziellen Dingen ein größe-

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