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Liegenschaftsverwertung im Abschöpfungsverfahren

JudikaturBearbeiterin: Birgit SchneiderZIK 2021/127ZIK 2021, 119 Heft 3 v. 31.7.2021

IO: § 203 aF

Der Schuldner kann den im Abschöpfungsverfahren ergangenen Beschluss auf Genehmigung einer Liegenschaftsverwertung mit Rekurs bekämpfen. Das Unterlassen der vorher vom Treuhänder geforderten Äußerung über das konkrete Vorhaben ist weder mit einer Zustimmungsfiktion noch mit einer Beeinträchtigung des Rekursrechts verbunden.

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