Unter Zugrundelegung des MEntw zur Gesamtreform des Exekutionsrechts bezieht der Autor Stellung zur geplanten "Verwaltervollstreckung" sowie weiteren ausgewählten Neuerungen und weist auf (bisweilen) versäumte Chancen hin.
Unter Zugrundelegung des MEntw zur Gesamtreform des Exekutionsrechts bezieht der Autor Stellung zur geplanten "Verwaltervollstreckung" sowie weiteren ausgewählten Neuerungen und weist auf (bisweilen) versäumte Chancen hin.