Unter Berufung auf den Willen des DaKRÄG-Gesetzgebers äußert sich der Autor kritisch zur umstrittenen Frage, ob das VKrG idF vor dem 1. 1. 2021 iSd E EuGH C-383/18 , Lexitor interpretiert bzw fortgebildet werden kann.
Unter Berufung auf den Willen des DaKRÄG-Gesetzgebers äußert sich der Autor kritisch zur umstrittenen Frage, ob das VKrG idF vor dem 1. 1. 2021 iSd E EuGH C-383/18 , Lexitor interpretiert bzw fortgebildet werden kann.