vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eröffnungsverfahren: Mangelnde Sprachkenntnisse des Schuldners/Prüfung der Kostendeckung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2020/298ZIK 2020, 247 Heft 6 v. 30.12.2020

IO: §§ 71, 100, 100a, 101, 183, 252, 260

Geo: § 82

Mangels abweichender Bestimmungen in der IO gilt auch im Insolvenzverfahren die Regelung der ZPO, nach der über den Rekurs ohne vorhergehende mündliche Verhandlung zu entscheiden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte