vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Haftung wegen unzulässiger Bonitätsauskünfte

JudikaturBearbeiter: Andreas KonecnyZIK 2020/254ZIK 2020, 209 Heft 5 v. 30.10.2020

DSG: § 6 Abs 1 Z 1, § 29 Abs 1, §§ 33, 69 Abs 4 und 5

DSGVO: Art 82

Der Grundsatz, dass Daten nur nach Treu und Glauben verwendet werden dürfen, erfordert eine entsprechende Benachrichtigung des Betroffenen, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich gegen eine seiner Meinung nach nicht gerechtfertigte, seine Kreditwürdigkeit aber massiv beeinträchtigende Datenverwendung zur Wehr zu setzen. Dabei ist auch irrelevant, ob das eingetragene Datum tatsachenrichtig war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte