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Geltendmachung des Vorzugspfandrechts bei Insolvenz eines Wohnungseigentümers

JudikaturBearbeiter: Andreas KonecnyZIK 2020/241ZIK 2020, 196 Heft 5 v. 30.10.2020

IO: §§ 6, 11 Abs 1, § 48

WEG: § 27

Das an jedem Miteigentumsanteil bestehende gesetzliche Vorzugspfandrecht für Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Verwaltung der Liegenschaft und für bestimmte Ersatzforderungen einzelner Wohnungseigentümer gibt dem dadurch gesicherten Gläubiger ein Absonderungsrecht, das durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Wohnungseigentümers nicht berührt wird (RIS-Justiz RS0114463).

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