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Die Nachtragsverteilung erfasst den gesamten aktuellen Vermögenswert

JudikaturBearbeiter: Andreas KonecnyZIK 2020/209ZIK 2020, 165 Heft 4 v. 15.9.2020

IO: § 119 Abs 5, §§ 130 ff, §§ 138, 260 Abs 4

Das Rekursverfahren über die Genehmigung eines Verteilungsentwurfs ist einseitig, sofern nicht ausnahmsweise aus Gründen der "Waffengleichheit" die Möglichkeit einer Rekursbeantwortung einzuräumen ist.

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