IO: § 119 Abs 5, §§ 130 ff, §§ 138, 260 Abs 4
Das Rekursverfahren über die Genehmigung eines Verteilungsentwurfs ist einseitig, sofern nicht ausnahmsweise aus Gründen der "Waffengleichheit" die Möglichkeit einer Rekursbeantwortung einzuräumen ist.
IO: § 119 Abs 5, §§ 130 ff, §§ 138, 260 Abs 4
Das Rekursverfahren über die Genehmigung eines Verteilungsentwurfs ist einseitig, sofern nicht ausnahmsweise aus Gründen der "Waffengleichheit" die Möglichkeit einer Rekursbeantwortung einzuräumen ist.