Seite 158
Der Autor setzt sich krit mit der E OGH 23. 1. 2019, 3 Ob 249/18s auseinander, nach der im Ausland begründete Mobiliarsicherheiten wirksam bleiben, wenn sie den inländischen Publizitätsanforderungen nicht entsprechen.
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Der Autor setzt sich krit mit der E OGH 23. 1. 2019, 3 Ob 249/18s auseinander, nach der im Ausland begründete Mobiliarsicherheiten wirksam bleiben, wenn sie den inländischen Publizitätsanforderungen nicht entsprechen.