Die COVID-19-Gesetzgebung brachte insolvenz- und eigenkapitalersatzrechtliche Änderungen. Die Autoren bieten einen Überblick und nehmen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung und zur eigenkapitalersatzrechtlichen Ausnahme von 120-tägigen Überbrückungsfinanzierungen Stellung.