Der Autor zieht nach Ausführungen zu den Bestimmungen über Rechtsmittel im dt internationalen Insolvenzrecht Schlussfolgerungen für den Insolvenzfall NIKI, in dem die (angeblich fehlende) aufschiebende Wirkung der Aufhebung einer dt Eröffnungsentscheidung durch ein dt Rechtsmittelgericht von maßgeblicher Bedeutung war.