vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur besonderen Entlohnung für die Unternehmensfortführung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2020/150ZIK 2020, 118 Heft 3 v. 21.7.2020

IO: § 82 Abs 3, §§ 82b, 82c, 125, 125a, 252

ZPO: § 273

Die Entlohnung für die Unternehmensfortführung steht neben der Regelentlohnung zu. Will der Insolvenzverwalter die zusätzliche Entlohnung beanspruchen, so hat er spätestens in der Berichtstagsatzung einen Kostenvoranschlag vorzulegen, in dem er die erforderlichen Tätigkeiten und die voraussichtliche Entlohnung je Monat darzulegen hat. Die besondere Entlohnung darf dann den angesprochenen Betrag nicht um mehr als 15 % übersteigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte