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Keine Aktivlegitimation des Schuldners bei angeblichem Einzelschaden durch eine Insolvenzverwalterin

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2020/145ZIK 2020, 116 Heft 3 v. 21.7.2020

IO: § 48 Abs 2, § 81 Abs 3

Zur Geltendmachung der Haftung einer Insolvenzverwalterin für einen Einzelschaden ist die geschädigte Beteiligte auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Verzicht eines weiteren Vorgehens gegen den Schuldner sachlich legitimiert, nicht hingegen dieses.

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