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§ 63a IO im Gefüge insolvenzrechtlicher Zuständigkeitsregelungen

BeiträgeMag. Dr. Christian Jetzinger, LL.M.ZIK 2020/116ZIK 2020, 98 Heft 3 v. 21.7.2020

§ 63a IO steht in einem Spannungsverhältnis zu bereits in der Insolvenzordnung geregelten Gerichtsständen zu Verfahren mit Insolvenznähe. Dieses Spannungsverhältnis gilt es aufzulösen.

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