Der Autor bespricht aktuelle Entscheidungen des EuGH (C-641/16, Tünkers; C-49/16, Valach) zur Frage einer "Annexkompetenz" und zieht daraus allgemeine Schlüsse für die internationale Zuständigkeit der Gerichte des Eröffnungsstaats in insolvenzrechtlichen Annexverfahren.

