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"Alter" Zahlungsplan und Eröffnung eines neuen Schuldenregulierungsverfahrens

BeiträgeDr. Christopher FinkZIK 2018/6ZIK 2018, 18 Heft 1 v. 8.3.2018

Nach § 281 IO idF des IRÄG 201711BGBl I 2017/122. kann der Schuldner während der am 1. 11. 2017 noch nicht abgelaufenen Laufzeit eines Zahlungsplanes neuerlich die Abstimmung über einen Zahlungsplan und die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens beantragen. Die Auswirkungen dieser Bestimmung auf laufende Zahlungspläne wurden durch den Gesetzgeber nicht geregelt.

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