Aus Anlass der EuGH-E C-375/15 setzen sich die Autoren mit der Frage auseinander, inwieweit Informationen auf einer Website als "dauerhafter Datenträger" im Lichte der Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG qualifiziert werden können.
Aus Anlass der EuGH-E C-375/15 setzen sich die Autoren mit der Frage auseinander, inwieweit Informationen auf einer Website als "dauerhafter Datenträger" im Lichte der Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG qualifiziert werden können.