Der Beitrag widmet sich aus Anlass des EuGH-Judikats C-375/15 der Frage, inwieweit Informationen auf einer Website als "dauerhafter Datenträger" im Lichte der Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG qualifiziert werden können.
Der Beitrag widmet sich aus Anlass des EuGH-Judikats C-375/15 der Frage, inwieweit Informationen auf einer Website als "dauerhafter Datenträger" im Lichte der Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG qualifiziert werden können.