Gem Art 42 EuInsVO (EU) 2015/848 sind Gerichte zur Zusammenarbeit und Kommunikation in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurden die EU JudgeCo Principles und Guidelines geschaffen. Deren Entstehungsgeschichte wird kurz dargestellt und die Guidelines werden vollständig in englischer und dt Sprache abgedruckt.