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Die geplanten Änderungen der Privatinsolvenz durch das IRÄG 2017 (1588 BlgNR 25. GP ) werden aus dt Perspektive dargestellt. Es wird insb auf den geplanten Wegfall der Mindestquote, die Erwerbsobliegenheit im Insolvenzverfahren und die Verkürzung der Laufzeit der Abtretungserklärung auf drei Jahre eingegangen und diese bewertet.