Die von § 25a IO angeordnete sechsmonatige Vertragsauflösungssperre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird erörtert, der Fokus wird auf die methodische Auslegung des Gesetzes gelegt.
Die von § 25a IO angeordnete sechsmonatige Vertragsauflösungssperre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird erörtert, der Fokus wird auf die methodische Auslegung des Gesetzes gelegt.