Die Änderungen im Bereich des Privatkonkurses durch das geplante IRÄG 2017 (1588 BlgNR 25. GP ) werden dargestellt. Der Autor nimmt eine rechtspolitische Bewertung vor und äußert sich zu möglichen Konsequenzen für die Praxis.
Die Änderungen im Bereich des Privatkonkurses durch das geplante IRÄG 2017 (1588 BlgNR 25. GP ) werden dargestellt. Der Autor nimmt eine rechtspolitische Bewertung vor und äußert sich zu möglichen Konsequenzen für die Praxis.