Das IRÄG 2017 enthält die bedeutendsten Änderungen des sog Privatinsolvenzrechts seit der KO-Nov 1993; ua reduziert es die Dauer des Abschöpfungsverfahrens auf fünf Jahre und schafft die Mindestquote ab.
Das IRÄG 2017 enthält die bedeutendsten Änderungen des sog Privatinsolvenzrechts seit der KO-Nov 1993; ua reduziert es die Dauer des Abschöpfungsverfahrens auf fünf Jahre und schafft die Mindestquote ab.