Im Rahmen einer umfassenden Abhandlung zu Gläubigergleichbehandlung und Insolvenzprivilegien nach dt Recht geht der Autor detailliert auf die europäische Rechtslage, insb Art 8 EuInsVO nF, ein. Bezug nehmend auf EuGH C-195/15 , Senior Home, wird die Frage aufgeworfen, ob auch nationale dingliche Fiskus-Vorrechte durch Art 8 EuInsVO nF geschützt werden.