Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 vorgesehen sind auch Maßnahmen zur außergerichtlichen Restrukturierung von Unternehmen. Besprechungen dazu haben zu zwei Vorschlägen geführt: Einer sieht iW eine verlängerte Aussetzung der Konkursantragspflicht des § 69 IO vor, um eine außergerichtliche Sanierung zu erleichtern. Daneben wird ein Gerichtsverfahren mit rascher Prüfung eines vorbereiteten Restrukturierungsplans samt Abstimmung darüber angeregt. In welche Richtung die Reform, deren Ergebnisse im Juni dem Ministerrat vorliegen sollen, geht, ist derzeit offen.