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Verwertungsgenehmigung und Rekurslegitimation auf Schuldnerseite

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2016/314ZIK 2016, 234 Heft 6 v. 31.12.2016

IO: §§ 116, 117, 118

Bei der Verwertung der Insolvenzmasse hat der Schuldner bei den dem InsolvenzG mitzuteilenden bzw bei genehmigungspflichtigen Geschäften ein Rekursrecht. Das ist aus seinem diesbezüglichen Anhörungsrecht abzuleiten.

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