Der umfassende Vertragsschutz bei Unternehmensinsolvenzen hindert Vertragspartner des betroffenen Unternehmens grundsätzlich an der Vertragsauflösung, vielmehr besteht ein diesbezügliches Wahlrecht des Insolvenzverwalters. Der Beitrag untersucht Fälle, die dem Insolvenzverwalter, aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit der Vertragspartner, seine einschlägige Entscheidung innerhalb von nur fünf Arbeitstagen abverlangen.