vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Beischaffung eines umfangreichen Insolvenzakts rechtfertigt nicht die Delegierung eines Prozesses

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2016/270ZIK 2016, 198 Heft 5 v. 9.11.2016

IO: § 262 Z 3

JN: § 31

Eine Delegierung an ein G gleicher Gattung kann nur an ein G erfolgen, das im konkreten Fall sachlich zuständig sein könnte. Dafür reicht es, wenn es eine Wahlzuständigkeit gibt, wie sie für Klagen über Ansprüche aus pflichtwidrigem Verhalten eines Insolvenzverwalters besteht, die vor das InsolvenzG gebracht werden könnten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte