IO: § 70 Abs 1, § 71c
Ein Insolvenzgläubiger, dessen Forderung nach Einbringung des Konkursantrages der Schuldner im Eröffnungsverfahren zur Gänze befriedigt hat, ist mangels eines rechtlichen Interesses zur Erhebung eines Rekurses gegen die Abweisung eines Konkursantrages nicht legitimiert. Der Rekurs ist als unzulässig zurückzuweisen.