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Eröffnungsbeschluss: Kein Rekursrecht befriedigter Insolvenzgläubiger

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2016/198ZIK 2016, 147 Heft 4 v. 31.8.2016

IO: § 70 Abs 1, § 71c

Ein Insolvenzgläubiger, dessen Forderung nach Einbringung des Konkursantrages der Schuldner im Eröffnungsverfahren zur Gänze befriedigt hat, ist mangels eines rechtlichen Interesses zur Erhebung eines Rekurses gegen die Abweisung eines Konkursantrages nicht legitimiert. Der Rekurs ist als unzulässig zurückzuweisen.

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