Nach der hL können Forderungen, die der Rückzahlungssperre des EKEG unterliegen, nicht im Wege einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage in Eigenkapital umgewandelt werden. Die Autoren argumentieren gegen diese Ansicht.
Nach der hL können Forderungen, die der Rückzahlungssperre des EKEG unterliegen, nicht im Wege einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage in Eigenkapital umgewandelt werden. Die Autoren argumentieren gegen diese Ansicht.