Bei der Durchsetzung von Ansprüchen gem § 275 UGB durch den Insolvenzverwalter und geschädigte Gläubiger ist in der Praxis der Ansatz entwickelt worden, dass solche Ansprüche an einen Gläubiger zur Einklagung zediert werden. Der Beitrag prüft, ob solch einer Abtretung durch den Insolvenzverwalter rechtliche Hindernisse entgegenstehen.