Ein Gläubiger kann sich nicht auf die Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit berufen, wenn er vorher selbst gegen diesen Schuldner einen Insolvenzantrag gestellt hat. Dies gilt gemäß OLG Wien nunmehr auch für die GKK.
Ein Gläubiger kann sich nicht auf die Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit berufen, wenn er vorher selbst gegen diesen Schuldner einen Insolvenzantrag gestellt hat. Dies gilt gemäß OLG Wien nunmehr auch für die GKK.