IO: §§ 46, 47 Abs 2, § 51
ABGB: § 1431
Der Insolvenzgläubiger, der durch einen Masseverwalter irrtümlich die Zahlung einer Insolvenzforderung erhalten hat, ist nicht geschützt. Der Rückforderungsanspruch wegen Bereicherung richtet sich auf die Differenz zwischen Zahlung und voraussichtlicher Konkursquote.