Bedient sich eine Bank beim Vertrieb von Finanzprodukten eines selbstständigen Vermittlers, so ist ihr nach der OGH-Rsp sein (schuldhafter) Beratungs- oder Aufklärungsfehler gegenüber dem Kunden zurechenbar. Die Kritik an dieser Rsp ist Anlass für die Untersuchung des Themas durch die Autorin.