Ausgehend von der E 5 Ob 233/13w untersucht der Beitrag die Verpfändung mittels Übergabe durch Zeichen iSd § 452 ABGB, zB wie Pfandzeichen (inhaltlich) beschaffen sein und angebracht werden müssen oder welche Rechtsfolgen die Entfernung bzw Manipulation von Zeichen hat.