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Neue BMF-Information zur Besteuerung nach Liquidation im Insolvenzverfahren

ZIK aktuellBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2016/106ZIK 2016, 81 Heft 3 v. 30.6.2016

Das BMF hat seine Rechtsansicht zur Besteuerung nach Liquidation im Insolvenzverfahren (s dazu ZIK 2016/2, 1) modifiziert. Auch in der neuen Information vom 2. 6. 2016, BMF-010200/0013-VI/6/2016 hält das BMF an der Ansicht fest, dass die Berechnung des steuerlichen Liquidationsergebnisses grds wie außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu erfolgen habe. Offen wird weiterhin gelassen, ob die so entstehende Körperschaftsteuer eine Masseforderung sei, dies sei von den ordentlichen Gerichten zu beurteilen. (Siehe dazu in diesem Heft Kanduth-Kristen, Steuer auf nicht getilgte Verbindlichkeiten - Masseforderung, Insolvenzforderung oder insolvenzfreie Forderung? ZIK 2016/110, 89). Zwecks Vermeidung von Fällen der Masseunzulänglichkeit ist nach dem BMF iSd § 206 BAO von der Festsetzung der zusätzlich entstehenden Körperschaftsteuer Abstand zu nehmen, wenn die Verteilungsquote für die Insolvenzmasse bis zu 20 % beträgt; ein höherer Prozentsatz wird nun nicht mehr erwähnt. Neu ist die Aussage, dass bei einer Verteilungsquote bis 20 % auch dann nach § 206 BAO vorzugehen sei, wenn es sich bei der zusätzlichen Körperschaftsteuer um eine Insolvenzforderung handeln würde. Wie schon in der Information vom 13. 1. 2016 werden abschließend ua Masseverwalter darauf hingewiesen, dass sie das Finanzamt um eine entsprechende Treu und Glauben-Auskunft ersuchen könnten.

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