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Nach einem Sanierungsplan nur mehr Aufrechnung mit der Quote

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2016/89ZIK 2016, 67 Heft 2 v. 2.5.2016

IO: §§ 19, 20, 149, 156

ABGB: §§ 1438, 1439

Macht der Insolvenzgläubiger von der gesetzlichen Möglichkeit, während des Insolvenzverfahrens aufzurechnen, keinen Gebrauch, kann er nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens regelmäßig nur mehr mit der Sanierungsplanquote seiner Forderung aufrechnen.

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