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Rabl, Auslegung einer Entgeltsvereinbarung und kein Additionsautomat Negativzinsen, VbR 2016/42, 63:

FachliteraturAufsatzübersichtZIK 2016/82ZIK 2016, 65 Heft 2 v. 2.5.2016

In einem Kreditvertrag sind die Zinsen durch eine Kombination von einem variablen Referenzwert (zB EURIBOR) und einem absoluten Wert (zB "Aufschlag") umschrieben. Die Parteien haben bei Vertragsschluss nicht an die Möglichkeit gedacht, dass der Referenzwert negativ werden könnte. Das trat infolge der Finanzkrise jedoch untypischerweise ein. Der Autor widerspricht der Ansicht, dass diese Negativzinsen an den Kreditnehmer weiterzugeben seien und dieser uU der Bank sogar Zinsen zahlen müsse.

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