Mit der novellierten EuInsVO macht der europäische Gesetzgeber die ersten Schritte in Richtung eines europäischen Konzerninsolvenzrechts. Auf der Suche nach einem Anknüpfungspunkt für die Regelungen greift er bei der Bestimmung der "Unternehmensgruppe" auf das europäische Konzernbilanzrecht und dessen Umsetzung in mitgliedstaatliches Recht zurück und schafft damit eine schwierige Gemengelage von Insolvenz- und Bilanzrecht, welche der Autor beleuchtet.